4. Runde der Lärmaktionsplanung für die Stadt Wassenberg
Um was geht es?
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von fünf Jahren Lärmkarten zu erstellen und darauf aufbauend Lärmaktionspläne aufzustellen und zu beschließen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie Städte und Gemeinden in der Nähe Großflughäfen, Haupteisenbahnstrecken und mit Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. Die Städte und Gemeinden für diese Aufgaben in Bezug auf den Straßenverkehrslärm zuständig. Die Lärmaktionsplanung für Haupteisenbahnstrecken des Bundes erfolgt durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Bei dem Lärmaktionsplan für die Stadt Wassenberg handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung durch den Straßenverkehr und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen.
Die Stadt Wassenberg bietet Ihnen hier die Möglichkeit der Beteiligung an der Lärmaktionsplanung.
Für Wassenberg liegt eine Lärmkartierung aller Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr vor. Innerhalb des Stadtgebiets betrifft dies ausschließlich die L 117 (Jülicher Straße) bzw. einen kurzen Abschnitt der L 19 im Westen der Stadt. Alle weiteren Landes-, Kreis und Gemeindestraßen weisen ein geringeres Verkehrsaufkommen auf und wurden bei der Kartierung nicht berücksichtigt.
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmaktionsplanung
Die Beteiligung erfolgt in zwei Phasen. Grundlage für die hier laufende erste Phase ist die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW) erstellte aktuelle Lärmkartierung.
Wie kann ich mich beteiligen?
Grundsätzlich kann sich jede Person oder Einrichtung an der Lärmaktionsplanung beteiligen.
Geben Sie uns beispielsweise Hinweise auf ein konkretes (lokales) Lärmproblem oder bringen Sie sich mit konkreten Vorschlägen zur Minderung einer Lärmbelastung ein.
Wir freuen uns über Ihren Beitrag!
Und so können sie uns Ihre Hinweise melden:
- Schauen Sie sich die Karten an und überlegen Sie, an welchen Stellen Ihnen Lärm bekannt ist.
- Schildern Sie uns in einer E-Mail an info@wassenberg.de, an welcher Stelle im Stadtgebiet Ihrer Meinung nach Lärm herrscht. Bitte geben Sie zur Orientierung eine Adresse oder eine konkrete Beschreibung der Örtlichkeit an und ob der Lärm eher tagsüber und/oder nachts auftritt.
- Sofern Sie bereits eine Idee haben, wie man die Lärmproblematik an der Ihnen bekannten Stelle lindern kann, erläutern Sie uns die Idee ebenfalls gerne in derselben E-Mail.
Karten:
Wie geht es weiter?
Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Erstellung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
In einigen Monaten findet die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem Entwurf des Lärmaktionsplans statt. Nach Auswertung der Eingaben aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan aufgestellt und unter www.wassenberg.de bekannt gegeben.
Wenn Sie bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, werden Sie über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.
Wo finden Sie weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen zu den Themen Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung finden Sie im Umgebungslärmportal des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Im Umgebungslärmportal finden Sie auch alle Lärmkarten der 4. Runde für Nordrhein-Westfalen im Lärmkartenviewer NRW.
Die Lärmkarten der Haupteisenbahnstrecken finden Sie auf dem Geoportal des Eisenbahn-Bundesamts. GeoPortal.EBA – Verfügbare Kartendienste von GeoPortal.EBA (eisenbahn-bundesamt.de)