Rats- und Ausschusssitzungen wieder im Rathaus

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat mit Wirkung ab dem 20.08.2021 eine geänderte Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) erlassen hat. In der Folge wurden auch mit Erlass vom 25.08.2021 die kommunalverfassungsrechtlichen Fragestellungen durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW aktualisiert.

Hierzu gelten folgende Änderungen:

  • Mit sofortiger Wirkung finden Rats- und Ausschusssitzungen wieder im Sitzungssaal des Rathauses statt.
  • Da für den Kreis Heinsberg aktuell ein Inzidenzwert von über 35 gilt, dürfen gemäß § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 CoronaSchVO NRW an kommunalen Gremiensitzungen in Innenräumen nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen (3G-Prinzip).
  • Der erforderliche Nachweis einer Immunisierung oder Testung (nicht älter als 48 Stunden) wird vor dem Zutritt zum Sitzungssaal kontrolliert. Daher wird darum gebeten sich rechtzeitig vor Sitzungsbeginn im Rathaus einzufinden.
  • Aufgrund der nachgewiesenen Immunisierung oder Testung gilt während der gesamten Sitzung an den Plätzen weder Abstandspflicht noch Maskenpflicht.

Zusätzlich wird darauf hingewiesen, dass gem. § 4 Absatz 5 Satz 3 CoronaSchVO NRW Personen, die den Nachweis nicht führen, von der Teilnahme der Sitzung auszuschließen sind.

Im Übrigen wird auf die Hygiene- und Infektionsschutzregeln der Anlage zur CoronaSchVO NRW hingewiesen. Die wichtigsten Informationen zu den derzeit geltenden Coronaschutz-Regelungen in Nordrhein-Westfalen sind auf der Internetseite des Ministeriums (http://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw) zu finden.