Titelseite der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Wassenberg mit Rathausfoto, Stadtwappen und Text zur Finanzplanung 2023-2027.

Anpassung der Steuerhebesätze ab 2024

Haushalt 2024 | Bericht aus dem Rat der Stadt Wassenberg

Am 9. November 2023 ist der Entwurf zur Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Jahr 2024 in den Rat der Stadt Wassenberg eingebracht worden. Der Stadtrat wird die neue Haushaltssatzung nach den vorherigen Haushaltsberatungen voraussichtlich in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 beschließen. Mit der Verabschiedung des Haushalts soll wieder eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer erfolgen.

Die Hebesätze sollen für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt werden:

  • Grundsteuer A 260 v. H.
  • Grundsteuer B 490 v. H.
  • Gewerbesteuer 420 v. H.

Letztmalig ist eine Anpassung der Steuerhebesätze zum Jahr 2020 erfolgt, als die Hebesätze noch in deutlicher Form gesenkt werden konnten. Die aktuelle allgemeine Entwicklung macht jedoch eine Anpassung nunmehr erforderlich. Zur weiteren Beurteilung der Erforderlichkeit bzw. der Höhe der Steuerhebesätze soll daher Folgendes ergänzend erläutert werden:

Im interkommunalen Vergleich hat die Stadt Wassenberg in den Jahren 2020 bis 2023 die niedrigsten Steuerhebesätze im Kreis Heinsberg erhoben und gehörte zeitweilig auch bei allen Steuersätzen zu den zehn günstigsten Kommunen in NRW.

Ein weiterer wichtiger Vergleichspunkt sind die sogenannten fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzausgleich des Landes Nordrhein-Westfalen, die zur Berechnung der Schlüsselzuweisungen herangezogen werden. Die Schlüsselzuweisung des Landes NRW ist die größte einzelne Einnahmeposition im Haushalt der Stadt Wassenberg und der meisten anderen Kommunen in NRW. Sie wird – wie der Name bereits nahelegt – mittels eines komplexen Schlüssels berechnet, in dem unter anderem auch die eigene Steuerkraft der Kommune in Abzug gebracht wird. Berücksichtigt werden jedoch nicht die tatsächlich erzielten Steuereinnahmen, sondern die Einnahmen, die die Kommune bei Anwendung der fiktiven Hebesätze erzielen würde.

Da die bisherigen Steuerhebesätze der Stadt Wassenberg deutlich unterhalb der fiktiven Hebesätze des Landes liegen, sind so Einnahmen von bis zu rund 1,060 Mio. Euro jährlich von der Schlüsselzuweisung in Abzug gebracht worden, die die Stadt Wassenberg tatsächlich gar nicht erzielt hat.

Zum Zeitpunkt der Entscheidung für eine Senkung der Hebesätze mit der Verabschiedung des Haushalts 2020 am Jahresende 2019 hat es die damalige Haushaltslage vorbehaltlos erlaubt, zu Gunsten der Einwohnenden und Gewerbetreibenden in Wassenberg auf Einnahmen in dieser Größenordnung zu verzichten.  Die damals noch erwartete weiter positive Haushaltsentwicklung hat jedoch schon bald danach aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und später auch des Krieges in der Ukraine erhebliche Mehrbelastungen hinnehmen müssen.

Vergleich/Entwicklung der Hebesätze

Hebesätze: alt
(vor 2020)
aktuell
(ab 2020)
fiktiv
(ab 2024)
neu
(ab 2024)
Grundsteuer A 209 v. H. 190 v. H. 259 v. H. 260 v. H.
Grundsteuer B 413 v. H. 375 v. H. 501 v. H. 490 v. H.
Gewerbesteuer 411 v. H. 395 v. H. 416 v. H. 420 v. H.

 

Im Einzelnen haben sich zwischenzeitlich wichtige – aber für die Stadt Wassenberg größtenteils nicht beinflussbare Aufwendungen – wie folgt entwickelt:

Allein bei den gezeigten Beispielen sind die jährlichen Aufwendungen für die Stadt Wassen­berg seit dem Jahr 2020 um rund 6,338 Mio. Euro angestiegen.

Die wichtigste einzelne Einnahmeposition der Stadt Wassenberg, die Schlüsselzuweisung aus dem Gemeindefinanzausgleich des Landes NRW, ist im gleichen Zeitraum jedoch nur um rund 0,446 Mio. Euro und damit auch im relativen Vergleich nur sehr gering angestiegen.

In den Jahren 2021 bis 2023 hatte die Stadt Wassenberg trotz der hohen Belastungen für den städtischen Haushalt die bewusste Entscheidung getroffen, auf eine Anpassung der niedrigen Hebesätze zu verzichten, um so Einwohnende und Gewerbetreibende – auch gerade während der aktuellen Krisen – weiter zu entlasten bzw. nicht zusätzlich zu belasten.

Aufgrund der erheblich gestiegenen Aufwendungen bei gleichzeitig praktisch stagnierenden Einnahmen aus dem Gemeindefinanzausgleich ist es für die Stadt Wassenberg ab dem Jahr 2024 jedoch nicht länger möglich, die reduzierten Hebesätze beizubehalten und auf diese Einnahmen zu verzichten.

Bei einem Verzicht auf die Anpassung der Hebesätze könnten die dadurch nicht erzielten Einnahmen nur durch höhere Kreditaufnahmen ausgeglichen werden. Verschuldung und Zinsaufwendungen würden weiter ansteigen und eine Konsolidierung des städtischen Haushalts in den kommenden Jahren erheblich erschweren. Die Gefahr, dass auch Wassenberg ein sogenanntes Haushaltssicherungskonzept aufstellen müsste und damit wichtige Steuerungs­möglichkeiten verlöre, stiege andernfalls maßgeblich an.

Die Hebesätze der Stadt Wassenberg sollen daher nunmehr grundsätzlich auf das im Gemeindefinanzausgleich vorgesehene Niveau angepasst werden.
Der Hebesatz für die Grundsteuer B soll mit 490 v. H. weiterhin noch etwas unterhalb des fiktiven Hebesatzes des Landes NRW von 501 v. H. liegen.