BARRIEREFREIHEIT
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Wassenberg ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.
Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG – Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 4 BITV NRW in Verbindung mit § 10b BGG NRW gilt für die Website mit der Domain “wassenberg.de” inklusive aller Unterseiten. Ausgenommen von dieser Erklärung sind extern verlinkte Seiten, das Serviceportal sowie die Wassenberg App. Hierzu finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit bei Aufruf der jeweiligen Angebote.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW derzeit nicht vollständig vereinbar.
Die technische Basis der Website (Struktur, Navigation, Kontaktformulare) entspricht grundsätzlich den Anforderungen der Barrierefreiheit. Ein regelmäßiger Test der digitalen Barrierefreiheit erfolgt einmal wöchentlich über das Plugin Eye-Able, wodurch die Konformität nach den WCAG-Leveln bewertet wird. Aktuell erreicht sie im Level A einen Wert von 91,2 % und im Level AA beträgt dieser 100 %.
Bezüglich der HTML-Codierung wird bei neuen Texten auf die verfügbaren Formatierungen von Überschriften bzw. für alle Gestaltungsinhalte geachtet, damit eine Bedienung mit Assistenzprogrammen ermöglicht wird. Alte Inhalte, bei denen dies noch nicht der Fall ist, wurden bereits sukzessive angepasst. Eye-Able ist gleichzeitig der Assistent, mit dem alle Nutzenden ihre individuellen Einstellungen zu Farben, Kontrasten, Schriftgrößen setzen können. Zudem ist eine Vorlesefunktion integriert. Alle Inhalte, einschließlich Menüs, Seitensteuerungselemente wie aufklappbare Boxen, dem Suchfeld sowie die Übersichten auf der Startseite sind per Tastatur steuerbar, soweit eine Maus nicht bedient werden kann.
Hinsichtlich der Farbgestaltung bzw. -kontraste werden die Ratio-Werte ebenfalls eingehalten. Sie können alternativ über einen einstellbaren High-Kontrast-Modus individuell angepasst werden.
Bei der Einstellung von neuen Bildern wird darauf geachtet, dass diese in einem Alternativtext beschrieben wird. Solche Texte wurden für den Alt-Bilderbestand zudem generisch erstellt, sodass alle auffindbaren Bilder einen Alternativtext beinhalten.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die Website wurde insgesamt geprüft und an die Anforderungen zur Barrierefreiheit angepasst. Sie ist derzeit allerdings noch nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. Die Website wird daher regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Auf der Website angebotene Dokumente wie PDF-Dateien sind noch nicht komplett barrierefrei. Es handelt sich hierbei zum Teil noch um Alt-Bestände, die schrittweise angepasst werden. Die Behebung der bestehenden Barrieren wird aufgrund der Menge an Dateien einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Bearbeitung. Die meisten Formulare wurden in das dafür vorgesehene Serviceportal überführt, die dort als digitale Formular-Assistenten verfügbar gemacht wurden.
Nicht barrierefrei sind zudem Widgets, die von externen Seiten eingebettet werden (z. B. das Beteiligungsportal). Eine Anpassung ist dahingehend leider nicht möglich. Gleiches gilt für Videos und Kartendienste.
Bei der Änderung oder Neueinstellung von Inhalten kann es vorkommen, dass diese nicht unmittelbar barrierefrei gestaltet sein könnten. Durch den regelmäßigen Konformitätsprüfungen durch Ey-Able-Tools werden Probleme jedoch zeitnah lokalisiert und sodann schnellstmöglich behoben.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.01.2025 grundhaft neu erstellt und zuletzt am 13.10.2025 aktualisiert.
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unser Serviceportal auffallen oder Sie Informationen und Hilfestellungen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, treten Sie bitte über das allgemeines Kontaktformular mit uns in Verbindung oder senden Sie eine E-Mail an digitalisierung@wassenberg.de.
Ihre Ansprechstelle zu Digitalisierungsthemen:
Stadt Wassenberg
Fachbereich Zentrale Aufgaben
Tel.: 02432/4900-100
Durchsetzungs-/Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie auf den Seiten der Ombudsstelle.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.
