BARRIEREFREIHEIT

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Wassenberg ist bemüht, ihren Internetauftritt im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates, dem Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) sowie der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen – BITV NRW) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 4 BITV NRW in Verbindung mit § 10b BGG NRW gilt für die Website mit der Domain “wassenberg.de” inklusive aller Unterseiten. Ausgenommen von dieser Erklärung sind extern verlinkte Seiten, das Serviceportal sowie die Wassenberg App. Hierzu finden Sie die Erklärung zur Barrierefreiheit bei Aufruf der jeweiligen Angebote.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den technischen Anforderungen gemäß der BITV NRW derzeit nicht komplett vereinbar.

Die technische Basis des Serviceportals (Struktur, Navigation, Kontaktformulare) entspricht grundsätzlich den Anforderungen der Barrierefreiheit. Ein vollständiger Test der digitalen Barrierefreiheit liegt derzeit noch nicht vor. Ein erster Selbsttest wurde zwischenzeitlich jedoch veranlasst. Die Ergebnisse werden anschließend schnellstmöglich bezüglich ihrer Handlungsbedarfe umgesetzt.

Bezüglich der HTML-Codierung wird bei neuen Texten auf die verfügbaren Formatierungen von Überschriften bzw. für alle Gestaltungsinhalte geachtet, damit eine Bedienung mit Assistenzprogrammen ermöglicht wird. Alte Inhalte, bei denen dies noch nicht der Fall ist, werden sukzessive angepasst. Im Rahmen einer weiteren Anpassung ist daher beabsichtigt, einen eigenen Assistenten mit Funktionen zur persönlichen Anzeige der Website zu etablieren. Eine Umsetzung ist im Laufe des Jahres 2025 geplant. Die bereits genutzten aufklappbaren Boxen, das Suchfeld, das Menü sowie die Übersichten auf der Startseite sind per Tastatur steuerbar, soweit eine Maus nicht bedient werden kann.

Hinsichtlich der Farben beträgt die Contrast Ratio 7.61:1 (Blau auf Weiß), was den Standards der Web Content Accessibility Guidelines 2.1 (WCAG 2.1; bis zur Stufe AAA) entspricht. Dies gilt auch für Texte in Schwarz auf weißem Hintergrund, für die die höchste Kontraststufe gegeben ist.

Bei der Einstellung von neuen Bildern wird darauf geachtet, dass diese in einem Alternativtext beschrieben wird.

Nicht barrierefreie Inhalte

Auf der Website angebotene Dokumente wie PDF-Dateien sind noch nicht komplett barrierefrei. Es handelt sich hierbei zum Teil noch um Alt-Bestände, die schrittweise angepasst werden. Die Behebung der bestehenden Barrieren wird aufgrund der Menge an Dateien einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine fortlaufende Bearbeitung. Die meisten Formulare wurden in das dafür vorgesehene Serviceportal überführt, die dort als digitale Formular-Assistenten verfügbar gemacht wurden.

Da ein ausführlicher Selbsttest noch nicht vorgenommen wurde, kann die übrige Konformität noch nicht abschließend beurteilt werden. Eine weitere Bewertung auf Grundlage einer Testung wird jedoch im Jahresverlauf noch erfolgen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.01.2025 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen noch bestehende Barrieren in Bezug auf unser Serviceportal auffallen oder Sie Informationen und Hilfestellungen zu noch nicht barrierefreien Inhalten benötigen, treten Sie bitte über das allgemeines Kontaktformular mit uns in Verbindung oder senden Sie eine E-Mail an digitalisierung@wassenberg.de.

Ihre Ansprechstelle zu Digitalisierungsthemen:

Stadt Wassenberg
Fachbereich Zentrale Aufgaben
Tel.: 02432/4900-100

Durchsetzungs-/Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:  https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de.