Beschluss der Haushaltssatzung 2025
Haushalt | Finanzen
(Meldung vom 13.12.2024)
Die Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Jahr 2025 wurde durch den Rat der Stadt in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält u. a. folgende Festlegungen für das Jahr 2025:
- die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen
- die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und -tilgungen
- die Steuerhebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen und Investitionen im Planungszeitraum 2025 bis 2028 detailliert aufgeführt und erläutert sind.
Jahresergebnis
Aufgrund erheblicher Mehrbelastungen insbesondere bei den nicht beeinflussbaren Transferaufwendungen sowie reduzierter Erträge aus dem kommunalen Finanzausgleich muss für das Jahr 2025 ein Fehlbetrag veranschlagt werden.
In der Haushaltssatzung sind nunmehr Erträge in Höhe von insgesamt rd. 51,301 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 56,187 Mio. € vorgesehen, was einem geplanten Jahresfehlbetrag von rd. -4,886 Mio. € entspricht.
Die Haushaltsplanung umfasst auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2026 bis 2028, für welche ebenfalls mit Jahresfehlbeträgen gerechnet werden muss.
Die Fehlbeträge können jedoch aus dem Bestand der sog. Ausgleichsrücklage der Stadt gedeckt werden. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts – das die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt wie bei vielen anderen Kommunen in NRW stark einschränken würde – besteht daher weiterhin nicht.
Investitionen
Mit der Haushaltssatzung 2025 wird dennoch das umfangreiche Investitionsprogramm der Stadt Wassenberg weiterentwickelt. Für den Planungszeitraum 2025 bis 2028 sind Investitionen in einer Höhe von insgesamt rd. 15,944 Mio. € vorgesehen.
Schwerpunkte bilden hierbei die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt wie auch der Ortsteile, die Umsetzung des Verkehrskonzeptes, die Stärkung des Schulstandortes sowie die Digitalisierung von Schulen und Verwaltung. Größte einzelne Maßnahme im neuen Haushalt ist der Neubau eines Schulgebäudes an der Grundschule in Myhl mit einem Investitionsvolumen von rd. 3,050 Mio. €.
Aufgrund der erheblichen Mehrbelastungen im städtischen Haushalt ist es jedoch nicht möglich, das Investitionsprogramm vollständig ohne neue Kreditaufnahmen zu finanzieren. Für das Jahr 2025 ist daher die Aufnahme neuer Kredite für Investitionen in Höhe von rd. 1,921 Mio. € notwendig.
Steuerhebesätze
Mit der Haushaltssatzung erfolgt auch die Festsetzung der Grundsteuer A (für Agrarland), der Grundsteuer B (für Bauland) sowie der Gewerbesteuer für das Jahr 2025.
Trotz der angespannten Haushaltslage ist in Wassenberg vorgesehen, die Grundsteuerreform im Jahr 2025 aufkommensneutral umzusetzen. Dies bedeutet, dass im Rahmen der Grundsteuerreform ein für die Stadt insgesamt gleichbleibendes Steueraufkommen erreicht werden soll; es sollen also durch die Umsetzung der Grundsteuerreform keine Mehreinnahmen für die Stadt erzielt werden.
Hierzu übernimmt die Stadt Wassenberg die Hebesätze gemäß den Berechnungen der Finanzverwaltung NRW, die ein gleichbleibendes Steueraufkommen bewirken sollen.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden daher für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A: 380 v. H.
- Grundsteuer B: 499 v. H.
- Gewerbesteuer: 420 v. H.
Eine Differenzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken erfolgt nicht.
Eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform bedeutet ausdrücklich nicht, dass alle einzelnen Steuerpflichtigen den gleichen Grundsteuerbetrag leisten werden. Dies ist entscheidend abhängig von den neuen Einheitswerten, die durch die Neubewertungen der Finanzverwaltung NRW ermittelt worden sind. Das neue persönliche Steueraufkommen kann also je nach Lage des Einzelfalls durchaus unterschiedlich ausfallen.
Weitere ausführliche Informationen zum Inhalt der Haushaltssatzung können im Bereich Finanzen eingesehen werden: