Die Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Jahr 2026 wurde durch den Rat der Stadt in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält unter anderem folgende Festlegungen für das Jahr 2026
die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen,
die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und -tilgungen,
die Steuerhebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer.
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen und Investitionen im Planungszeitraum 2026 bis 2029 detailliert aufgeführt und erläutert sind.
Jahresergebnis
Auf Grund erheblicher Mehrbelastungen besonders bei den nicht beeinflussbaren Transferaufwendungen muss für das Jahr 2026 ein Fehlbetrag veranschlagt werden.
In der Haushaltssatzung sind nunmehr Erträge in Höhe von insgesamt rund 55,444 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 59,906 Millionen Euro vorgesehen, was einem geplanten Jahresfehlbetrag von etwa 4,462 Millionen Euro entspricht.
Die Haushaltsplanung umfasst auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2027 bis 2029, für welche ebenfalls mit Jahresfehlbeträgen gerechnet werden muss.
Die Fehlbeträge können jedoch aus dem Bestand der dafür vorgesehenen sogenannten Ausgleichsrücklage der Stadt gedeckt werden. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts – das die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt wie bei vielen anderen Kommunen in NRW stark einschränken würde – besteht daher weiterhin nicht.
Investitionen
Mit der Haushaltssatzung 2026 wird das umfangreiche Investitionsprogramm der Stadt Wassenberg weiterentwickelt. Für den Planungszeitraum 2026 bis 2029 sind Investitionen in einer Höhe von insgesamt rund 23,628 Millionen Euro vorgesehen.
Schwerpunkte sind die weitere Fortführung des Verkehrskonzepts (aktuell mit der Umgestaltung der Erkelenzer Straße), der Neubau eines Schulgebäudes an der Grundschule in Myhl und einer Pausenhalle an der Gesamtschule, die Umgestaltung des Quartiersplatzes Am Neumarkt sowie Investitionen in Sportanlagen, die Feuerwehr und in die weitere Digitalisierung von Schulen und Verwaltung.
Investitionen in energetische Sanierungen, in regenerative Energieerzeugung und in neue Beteiligungsmodelle sollen auch zur nachhaltigen Entlastung der zukünftigen Jahresergebnisse beitragen.
Verschuldung
Im Planungszeitraum 2026 bis 2029 ist trotz des erheblichen Investitionsvolumens keine Aufnahme von neuen Krediten für Investitionen vorgesehen.
Die Verbindlichkeiten der Stadt Wassenberg aus Krediten für Investitionen haben zum 31.12.2025 rund 7,872 Millionen Euro beziehungsweise rund 399 Euro je Einwohner/-in betragen. Für den neuen Planungszeitraum 2026 bis 2029 sind Tilgungen von Krediten in Höhe von etwa 2,010 Millionen Euro vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt Wassenberg soll demnach in diesem Zeitraum um etwa 26 % auf dann noch rund 5,862 Millionen Euro beziehungsweise rund 297 Euro je Einwohner/-in zum 31.12.2029 sinken.
Steuerhebesätze
Die Stadt Wassenberg hat im Jahr 2025 die Grundsteuerreform erfolgreich aufkommensneutral umgesetzt.
Um die Gefahr einer drohenden Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzept zu begrenzen, sind jedoch ab dem Jahr 2026 weitere Anpassungen der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer erforderlich.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer sind daher vom Rat der Stadt Wassenberg für das Jahr 2026 wie folgt festgesetzt worden:
Grundsteuer A: 410 von Hundert
Grundsteuer B: 569 von Hundert (einheitlicher Hebesatz)
Gewerbesteuer: 421 von Hundert
Weitere ausführliche Informationen zum Inhalt der Haushaltssatzung können im Bereich Finanzen eingesehen werden:
Beschluss der Haushaltssatzung 2026
/in Aktuelles Rathaus /von Christian SchlebuschHaushalt | Finanzen
(Meldung vom 06.02.2026)
Die Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Jahr 2026 wurde durch den Rat der Stadt in seiner gestrigen Sitzung mehrheitlich beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält unter anderem folgende Festlegungen für das Jahr 2026
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen und Investitionen im Planungszeitraum 2026 bis 2029 detailliert aufgeführt und erläutert sind.
Jahresergebnis
Auf Grund erheblicher Mehrbelastungen besonders bei den nicht beeinflussbaren Transferaufwendungen muss für das Jahr 2026 ein Fehlbetrag veranschlagt werden.
In der Haushaltssatzung sind nunmehr Erträge in Höhe von insgesamt rund 55,444 Millionen Euro und Aufwendungen in Höhe von insgesamt rund 59,906 Millionen Euro vorgesehen, was einem geplanten Jahresfehlbetrag von etwa 4,462 Millionen Euro entspricht.
Die Haushaltsplanung umfasst auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2027 bis 2029, für welche ebenfalls mit Jahresfehlbeträgen gerechnet werden muss.
Die Fehlbeträge können jedoch aus dem Bestand der dafür vorgesehenen sogenannten Ausgleichsrücklage der Stadt gedeckt werden. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts – das die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt wie bei vielen anderen Kommunen in NRW stark einschränken würde – besteht daher weiterhin nicht.
Investitionen
Mit der Haushaltssatzung 2026 wird das umfangreiche Investitionsprogramm der Stadt Wassenberg weiterentwickelt. Für den Planungszeitraum 2026 bis 2029 sind Investitionen in einer Höhe von insgesamt rund 23,628 Millionen Euro vorgesehen.
Schwerpunkte sind die weitere Fortführung des Verkehrskonzepts (aktuell mit der Umgestaltung der Erkelenzer Straße), der Neubau eines Schulgebäudes an der Grundschule in Myhl und einer Pausenhalle an der Gesamtschule, die Umgestaltung des Quartiersplatzes Am Neumarkt sowie Investitionen in Sportanlagen, die Feuerwehr und in die weitere Digitalisierung von Schulen und Verwaltung.
Investitionen in energetische Sanierungen, in regenerative Energieerzeugung und in neue Beteiligungsmodelle sollen auch zur nachhaltigen Entlastung der zukünftigen Jahresergebnisse beitragen.
Verschuldung
Im Planungszeitraum 2026 bis 2029 ist trotz des erheblichen Investitionsvolumens keine Aufnahme von neuen Krediten für Investitionen vorgesehen.
Die Verbindlichkeiten der Stadt Wassenberg aus Krediten für Investitionen haben zum 31.12.2025 rund 7,872 Millionen Euro beziehungsweise rund 399 Euro je Einwohner/-in betragen. Für den neuen Planungszeitraum 2026 bis 2029 sind Tilgungen von Krediten in Höhe von etwa 2,010 Millionen Euro vorgesehen. Die Verschuldung der Stadt Wassenberg soll demnach in diesem Zeitraum um etwa 26 % auf dann noch rund 5,862 Millionen Euro beziehungsweise rund 297 Euro je Einwohner/-in zum 31.12.2029 sinken.
Steuerhebesätze
Die Stadt Wassenberg hat im Jahr 2025 die Grundsteuerreform erfolgreich aufkommensneutral umgesetzt.
Um die Gefahr einer drohenden Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzept zu begrenzen, sind jedoch ab dem Jahr 2026 weitere Anpassungen der Hebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer erforderlich.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer sind daher vom Rat der Stadt Wassenberg für das Jahr 2026 wie folgt festgesetzt worden:
Weitere ausführliche Informationen zum Inhalt der Haushaltssatzung können im Bereich Finanzen eingesehen werden: