Bauen in Wassenberg
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie alle Informationen rund um das Thema „Bauen in Wassenberg“ zusammengestellt.
Denkmalschutz
Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz = DSchG) vom 11. März 1980 (in Kraft seit dem 01. Juli 1980) obliegen der Denkmalschutz und die Denkmalpflege dem Land, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden. Maßgebend ist die Unterscheidung zwischen Denkmalschutz und Denkmalpflege.
Denkmalschutz ist eine sonderordnungsbehördliche Tätigkeit und damit Pflichtaufgabe. Dem steht die Denkmalpflege als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gegenüber.
Zu den Aufgaben des Denkmalschutzes ist besonders die des Erkennens und der Unterschutzstellung von Denkmälern zu nennen. Durch die Unterschutzstellung wird dem Eigentümer oder dem Nutzungsberechtigten durch Anordnung oder Verfügung ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen auferlegt oder ein solches zugelassen.
Die Erfassung der Denkmäler in einer Denkmalliste ist Aufgabe der Unteren Denkmalbehörden, also der Städte und Gemeinden. Die Denkmalliste ist getrennt nach Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern oder beweglichen Denkmälern zu führen.
Die Aufgaben des Denkmalschutzes sind in Wassenberg umfassend erfüllt. Alle weiteren Aufgaben der Unteren Denkmalbehörde, z. B. Förderung, Beratung, Unterstützung, Erforschung, können der Denkmalpflege zugerechnet werden. Hierunter sind die gemeindlichen Tätigkeiten im Rahmen der Leistungsverwaltung zu verstehen, die helfend, unterstützend, beratend und vorsorgend unter Einbeziehung der Pflege der Denkmäler zu deren Erhaltung und möglichst auch sinnvollen Nutzung führen sollen.
Als Anerkennung für die im allgemeinen Interesse übernommenen Verpflichtungen verleiht das Land Nordrhein-Westfalen dem Eigentümer eines Denkmals eine Denkmalplakette nebst Urkunde. Alle Denkmaleigentümer wurden gebeten, die Plaketten an ihren Denkmälern anzubringen.
Die im Bereich der Stadt Wassenberg eingetragenen Denkmäler / Bodendenkmäler können jederzeit bei der Stadt Wassenberg eingesehen werden.
Integriertes Klimaschutzkonzept
Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Wassenberg
Integriertes Klimaschutzkonzept
Abschlussbericht Klimaschutzkonzept
Solarpotenzialkataster
Die Bürgermeister der Städte und Gemeinden im Kreis Heinsberg haben sich gemeinsam dafür entschieden, ein Solarpotenzialkataster für die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung zu stellen.
Sollten Sie sich für eine Solar- oder Photovoltaikanlage interessieren, so können Sie sich einen ersten Überblick über die Eignung Ihres Gebäudes hierfür verschaffen.
Für das Stadtgebiet Wassenberg steht das Potenzial der Dachfläche Ihres Gebäudes für die Eignung unter folgendem Link zur Verfügung:
www.solare-stadt.de/wassenberg
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Daten einer ersten Information dienen und keine Fachberatung durch einen qualifizierten Installateur ersetzen.
Service
Versorgungsträger der Stadt Wassenberg
Strom
NEW Netz GmbH
Nikolaus-Becker-Straße 28-34
52511 Geilenkirchen
Tel. 02451/6240
Fax. 02451/6246630
www.new-netz-gmbh.de
Wasser
Kreiswasserwerk Heinsberg
Am Wasserwerk 5
41844 Wegberg-Uevekoven
Tel. 02434/8070
Fax. 02434/807299
www.kreiswasserwerk.de
Gas
EWV Energie- und Wasserversorgungs GmbH
Willi-Brandt-Platz 2
52222 Stolberg
Tel. 02402/1011242
Fax. 02402/1011235
www.ewv.de
Telefon
Bauherrenservice Deutsche Telekom AG
https://www.telekom.de/umzug/bauherren/bauherren-service
Glasfaser
Stan Peters
Gebietsentwicklung
Tel. 02452/9967027
Mobil. 0176/18906050
s.peters@deutsche-glasfaser.de
Deutsche Glasfaser
Servicepunkt Dremmen
Gladbacher Straße 27
52525 Heinsberg-Dremmen
info@deutsche-glasfaser.de
www.deutsche-glasfaser.de
Infos für Bauherren:
https://www.deutsche-glasfaser.de/glasfaser/bauherren/
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) ist ein grundlegender Bauleitplan, der die Art der geplanten Bodennutzung in den Grundzügen darstellt. Somit stellt der FNP die Ziele der künftigen Entwicklung der Stadt dar. Der Flächennutzungsplan ist nicht auf kurze Zeit, sondern auf Langfristigkeit, etwa 10 – 15 Jahre, ausgerichtet und dient damit einer kontinuierlichen Stadtplanung. Jedoch kann er jederzeit veränderten Gegebenheiten und geänderten Ansprüchen angepasst werden. Inhalt des Flächennutzungsplans: Insbesondere sind die Bauflächen, in der allgemeinen Art ihrer Nutzung (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen usw.) darzustellen. Über die geplante Nutzung hinaus enthält der FNP Aussagen über die Bodennutzung. So können im FNP weitere Festsetzungen getroffen werden, wie etwa:
- Festsetzungen über Flächen für den überörtlichen Verkehr und die Hauptverkehrszüge
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Grünflächen, Spielplätze, Sportplätze, Friedhöfe
- Wasserflächen (z.B. Flüsse und Seen), Flächen für die Wasserwirtschaft (Z.B. Trinkwassergewinnung)
- Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
- Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft
Der Flächennutzungsplan bildet die Grundlage für die Bauleitplanung der Stadt Wassenberg. Aus ihm sind die Bebauungspläne zu entwickeln, so dass hier bereits eine Vorbindung hinsichtlich der zulässigen Bodennutzung erfolgt. Deshalb spricht man auch vom zweistufigen Bauleitplanverfahren. Er hat aber keine Rechtswirkung gegenüber den Bürgern. Aus seinen zeichnerischen und textlichen Darstellungen sind weder Rechtsansprüche noch Entschädigungsansprüche herzuleiten.
Hier steht der Flächennutzungsplan der Stadt Wassenberg für Sie zur Verfügung:
Grüne Vorgärten