Beteiligungsbericht 2022

Nach den Regelungen des Kommunalhaushaltsrechts sollen Kommunen grundsätzlich einen Gesamtabschluss erstellen, in dem die Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und ihrer ausgelagerten Aufgabenbereiche zusammengefasst werden.

Ein Gesamtabschluss der Stadt Wassenberg würde den Jahresabschluss der Stadtverwaltung mit den Abschlüssen der folgenden verbundenen Unternehmen zusammenfassen:

  • Stadtbetrieb Wassenberg AöR
  • Entwicklungsgesellschaft Stadt Wassenberg (ESW) GmbH
  • Kunst, Kultur und Heimatpflege Wassenberg gGmbH

Die verbundenen Unternehmen sind jedoch im Verhältnis zur Stadtverwaltung insgesamt zu klein und durch direkte Leistungsbeziehungen ohnehin zu eng mit der Stadtverwaltung verbunden, als dass ein Gesamtabschluss wesentlich vom Jahresabschluss der Stadtverwaltung abweichen würde.

Der Rat der Stadt Wassenberg hat daher in seiner Sitzung am 14. September 2023 einstimmig entschieden, von der Möglichkeit einer größenabhängigen Befreiung Gebrauch zu machen und auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Jahr 2022 zu verzichten.

Anstelle eines Gesamtabschlusses ist gemäß den Regelungen des Kommunalhaushaltsrechts nun ein Beteiligungsbericht zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht der Stadt Wassenberg für das Jahr 2022 wurde durch den Stadtrat in ebenfalls seiner Sitzung am 14. September 2023 einstimmig bestätigt.

Der Beteiligungsbericht soll einen Überblick über die verbundenen Unternehmen und sonstigen Beteiligungsverhältnisse geben, sowie deren Jahresergebnisse, Eigenkapital, Verbindlichkeiten und Leistungsbeziehungen untereinander darstellen.

Beteiligungsbericht 2022 (PDF, 591 KB)

Weitere Informationen

Weitere Informationen zur finanziellen Entwicklung der Stadt Wassenberg und ihrer verbundenen Unternehmen finden Sie auch in den Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 und dem Haushalt 2024.