Nutzung von Sport- und Mehrzweckhallen und Vereins- und Sportheimen

Aufgrund vermehrter Nachfragen wird darauf hingewiesen, dass sowohl die Nutzung von Sport- und Mehrzweckhallen als auch die Nutzung der Vereins- und Sportheime derzeit möglich ist. Voraussetzung ist die Einhaltung der Auflagen der zurzeit gültigen Fassung der Coronaschutzverordnung NRW sowie der bekannten Nutzungsbedingungen für städtische Einrichtungen im Stadtgebiet Wassenberg.

Die wichtigsten Informationen zu den derzeit geltenden Coronaschutz-Regelungen in Nordrhein-Westfalen sind auf der Internetseite des Ministeriums (http://www.mags.nrw/coronavirus-regeln-nrw) zu finden.