Allgemeine Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Sprachstandsfeststellung
§ 36 Abs. 2 des Schulgesetzes – SchulG NRW – bestimmt, dass das Schulamt (Kreis Heinsberg) 2 Jahre vor der Einschulung feststellt, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Eine notwendige sprachliche Förderung erfolgt in der Kindertagesstätte oder, falls das Kind keinen Kindergarten besucht, durch Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs. Das Verfahren zur Sprachstandsfeststellung erfolgt in Federführung des Schulamtes des Kreises Heinsberg, in Zusammenarbeit mit den Grundschulen und den Kindertagesstätten.
Fachbereich
Fachbereich 2 – Personal und Bildung
Leiter: Heike Görtz
Ansprechpartner
Lena Gellissen
Fachbereich 2 - Personal und Bildung
Position: Sachbearbeiterin
Telefon: 02432/4900-220
Fax: 02432/4900-119
E-Mail: gellissen@wassenberg.de
Raum: 205