Allgemeine Öffnungszeiten
Mo - Fr: 8:00 - 12:00 Uhr
Mo, Di, Do: 14:00 - 16:00 Uhr
Wohnberechtigungsschein
Für den Bezug einer Sozialwohnung ist ein Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Es wird nur ausgestellt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Zuständig für die Berechnung der Einkommensgrenze und das Ausstellen der Bescheinigung ist das Amt für Wohnungswesen bei der Kreisverwaltung Heinsberg.
Beim Bauamt der Stadtverwaltung Wassenberg erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Gerne sind wir Ihnen auch beim Ausfüllen behilflich. Außerdem werden die Anträge entgegen genommen und an die Kreisverwaltung weiter geleitet.
Ein Antragsformular können Sie sich auch bereits hier herunterladen.
Notwendige Unterlagen
Antragsformular
Einkommensnachweis
Meldebescheinigung
Fachbereich
Fachbereich 6 – Planen und Bauen
Leiter: Norbert Sendke