Erste Informationen zur Bundestagswahl 2025
Wahl des Deutschen Bundestages | 23. Februar 2025
(Meldung vom 07.12.2024)
Wie der bisherigen Presseberichterstattung bereits entnommen werden konnte, findet am Sonntag, den 23. Februar 2025, voraussichtlich – bzw. vorbehaltlich einer entsprechenden Entscheidung des Bundespräsidenten – die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Bundestagswahl stellt wie jede andere Wahl auch eine große organisatorische Herausforderung auch für die Stadt Wassenberg dar. Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, müssen für den Wahltag nämlich insbesondere wieder ausreichend Wahlvorstände gebildet werden. Dabei ist die Stadt Wassenberg auch auf die Mithilfe ihrer Bürgerinnen und Bürger angewiesen, die dieses Ehrenamt wahrnehmen. Freiwillige Wahlhelfer im Alter ab 18 Jahren können sich insofern bereits jetzt beim für Wahlen zuständigen Fachbereich Zentrale Aufgaben melden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Serviceportal der Stadtverwaltung (hier).
Besonderer Dank gilt schon an dieser Stelle wieder allen bisherigen Helfern die in der Vergangenheit den reibungslosen Ablauf der Wahlen im Stadtgebiet Wassenberg ermöglicht haben und die sich auch nun wieder ehrenamtlich engagieren. Vor allem die großen Erfahrungswerte zu den Aufgaben und Abläufen im Wahlvorstand tragen maßgeblich zur Kontinuität der Wahlabwicklung und einer ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen bei.
Die Stadtverwaltung Wassenberg wird nun in Kürze auf interessierte und mögliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zukommen und diese zur Mitarbeit im Wahlvorstand anfragen bzw. verpflichten. Diese sogenannten Einberufungen erfolgen bereits zeitnah und vorbehaltlich der konkreten Festsetzung des vorgezogenen Wahltermins, damit eine Besetzung bis Februar sichergestellt werden kann und auch alle Eingesetzten dies bereits bei ihrer Planung für das kommende Jahr berücksichtigen können.
Wahlberechtigte
Wahlberechtigt sind grundsätzlich alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland leben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählen dürfen auch im Ausland lebende Deutsche, sofern sie sich fristgerecht in das Wählerverzeichnis der zuständigen Kommune eintragen lassen; entsprechende Anträge können bereits jetzt (zum Beispiel über das Serviceportal) gestellt werden.
Nutzen Sie also Ihre Stimmen und gestalten Sie aktiv die Entwicklung innerhalb der nächsten Jahre mit.
Wahl- bzw. Stimmbezirke
Hinsichtlich der Wahlbezirke ergeben sich für den Bereich der Stadt Wassenberg verschiedene Änderungen, für die grundsätzlich aber das Ziel bestand, das gewohnte Wahllokal aufsuchen zu können. Aufgrund einzelner Verschiebungen im Rahmen der Bevölkerungsentwicklung seit der letzten Kommunalwahl waren die Wahlbezirke jedoch anzupassen. Der Wahlausschuss hat hierüber in seiner Sitzung Ende November entschieden und die Wahlbezirke eingeteilt. Die Einteilung wurde mit dem Amtsblatt 21/2024 am 04.12.2024 bekannt gemacht und kann dort oder hier abgerufen werden.
Der Rat hatte hierfür im Vorfeld hinsichtlich der Anzahl der Ratsmitglieder und damit einhergehend der Anzahl der Wahlbezirke die Rückkehr auf die gesetzliche Regelgröße beschlossen. Insofern sind für kommunale Wahlen nunmehr 19 Wahlbezirke eingerichtet. Über die zuvor 18 Wahlbezirke hinaus wurde aufgrund der Wahlberechtigtenentwicklung insbesondere ein zweiter Wahlbezirk für den Ortsteil Effeld eingerichtet.
Die Einteilung wird aus Kontinuitäts- und Vereinfachungsgründen auch für die Bundestagswahl zur Bestimmung der kommunalen Stimmbezirke zugrunde gelegt, damit die gewohnten Wahllokale in den Ortsteilen aufgesucht werden können.
Weitere Informationen
Die Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl und alle weiteren Informationen folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Über die weiteren Schritte informiert die Stadtverwaltung bzw. der Wahlleiter insofern per Bekanntmachung im Amtsblatt sowie auf der städtischen Website.