Fördermöglichkeit für Vereinsveranstaltungen – „Neustart miteinander“

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW weist auf ein neues Förderprogramm für Vereinsveranstaltungen hin. Das Land NRW möchte demnach als Zeichen der Wertschätzung für bürgerschaftliches Engagement eingetragene Vereine bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Coronaschutzvorschriften finanziell unterstützen.

Ziel ist es dabei, die über viele Monate ausgefallenen öffentlichen Veranstaltungen wieder zu ermöglichen, die in der Vergangenheit von Vereinen, Verbänden und Organisationen getragen wurden, da diese mit dem zunehmenden Impffortschritt wieder erlaubt werden.

Hierzu hat der Landtag das Förderprogramm „Neustart miteinander“ beschlossen, über das insgesamt 54 Mio. Euro zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereitgestellt werden.

Jeder eingetragene Verein kann dem MHKBG NRW zufolge als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021, grundsätzlich bis maximal 5.000 Euro, beantragen. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den jeweiligen Verein bei der zuständigen Bezirksregierung – für Wassenberg die Bezirksregierung Köln. Eine Voraussetzung für die Antragstellung ist unter anderem eine Bestätigung der Stadt, dass die geplante Veranstaltung stattfinden kann und gegen die Durchführung keine Bedenken bestehen.

Die Stadt Wassenberg unterstützt ausdrücklich das Förderprogramm sowie die damit angesprochenen Veranstaltungen. Sofern Vereine eine Förderung beantragen möchten, kann die vorgenannte Bestätigung über den Fachbereich 1 (Verwaltungsmanagement und Ratsangelegenheiten) angefragt werden. Hierzu ist eine formlose E-Mail mit dem Betreff „Fördermittel Neustart miteinander“ und kurzer Beschreibung der geplanten Veranstaltung an das Postfach info@wassenberg.de ausreichend. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Beckers (02432/4900-100) auch telefonisch zur Verfügung.

Zu den weiteren Förderbedingungen wird auf die Internetseiten des Ministeriums (Link) und der Bezirksregierung verwiesen.