Hinweise Briefwahl zur Bundestagswahl 2025 in Wassenberg

Wahl des Deutschen Bundestages | 23. Februar 2025 | Briefwahl
(Meldung vom 07.02.2025)

 

Am Sonntag, den 23. Februar 2025, findet die vorgezogene Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wie bereits berichtet, kam es in diesem Jahr aufgrund der verkürzten Fristen zu der Besonderheit, dass die Stimmzettel zur Bundestagswahl erst zu einem späteren Zeitpunkt als üblich bei der Stadt Wassenberg vorlagen. Eine erste Lieferung von Stimmzetteln ist am heutigen Tage, Freitag, 7. Februar 2025, bei der Stadt Wassenberg eingegangen. Es ist daher nunmehr auch möglich, im Rahmen der Stimmzettel-Verfügbarkeit zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlbüros persönlich bei der Stadt Wassenberg im Rahmen der Briefwahl vor Ort zu wählen oder einen Wahlschein zur Briefwahl zu beantragen bzw. abzuholen.

Das Wahlbüro im Rathaus der Stadt Wassenberg ist zu den folgenden Zeiten geöffnet:

• montags, dienstags und donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie von 14:00 bis 16:00 Uhr,
• mittwochs und freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr sowie
• an den beiden Samstagen, 8. Februar 2025 und 15. Februar 2025, von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Samstags ist das Briefwahlbüro über den Seiteneingang Polizei zu erreichen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Wahlberechtigten den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadt Wassenberg zurücksenden müssen, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) bis 18:00 Uhr eingeht. Die Verantwortung hierzu obliegt ausschließlich den Wählerinnen und Wählern. Das Wahlamt bemüht sich jedoch, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich zur Verfügung zu stellen. Es wird jedoch zu beachten gebeten, dass die Unterlagen erst versendet werden können, sobald der Stadt Wassenberg ausreichende Stimmzettel zur Verfügung stehen und deren Lieferung vollständig erfolgt ist.

Die Kosten für die Rücksendung per Post werden nur innerhalb Deutschlands übernommen, sodass hierauf bei der Wahl des Rückweges/Postweges ‒ insbesondere durch Rückversand aus dem Ausland ‒ ebenfalls geachtet werden sollte.

In diesem Zusammenhang wird dringend empfohlen, am Samstag vor der Wahl (nach der regelmäßigen Leerung der Postbriefkästen) sowie am Wahltag selbst keine Briefwahlunterlagen mehr in die Briefkästen der Deutschen Post einzuwerfen, sondern diese unmittelbar im Rathaus abzugeben oder in den dortigen Briefkasten einzuwerfen.