Hinweise zur Wohngeld-Plus-Reform

Ab dem 01.01.2023 tritt die Wohngeldreform (Wohngeld-Plus) in Kraft.

Da die nötigen technischen Voraussetzungen seitens des hierfür zuständigen Landes Nordrhein-Westfalen bis zum 01.01.2023 nicht zur Verfügung gestellt werden, wird die Bearbeitung voraussichtlich frühestens ab April 2023 rückwirkend erfolgen können.

Sofern Sie im Dezember 2022 noch kein Wohngeld beziehen, ist zum Erhalt des Wohngeld-Plus eine Antragstellung erforderlich. Falls Ihre Wohngeldbewilligung ausläuft, ist das gängige Verfahren per Antragstellung ebenso erforderlich.

Wohngeldempfangende erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss (Heizkostenzuschuss II). Anspruchsberechtigt ist, wer in mindestens einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld erhalten hat.

Die Auszahlung erfolgt voraussichtlich Ende Januar 2023. Ein Antragstellung ist hierfür nicht erforderlich.

Für Rückfragen steht Ihnen die Wohngeldstelle der Stadt Wassenberg gerne zur Verfügung.