Hundehalter in der Pflicht: Beseitigung von Hundekot und Anleinpflicht, Beschwerdeaufkommen bei der Stadt steigt stark an

Verunreinigungen von Gehwegen, Plätzen und Parkanlagen durch Hundekot stellen für viele ein großes Ärgernis dar. In der jüngsten Vergangenheit nimmt das Beschwerdeaufkommen über derartige Hinterlassenschaften von Vierbeinern in Wassenberg wieder stark zu. Betroffen sind insbesondere das Gelände am Bergfried, der Rosengarten aber auch die vielen Kinderspielplätze im Stadtgebiet.  

Alle Hundehalter sind zur unmittelbaren Entfernung von Hundekot verpflichtet. Der Hundehalter oder der Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch an abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Behilflich können dabei die sog. „Hundetüten“ sein, welche an diversen Standorten im Stadtgebiet sogar kostenlos entnommen werden können.

Wer die Hinterlassenschaften seines Tieres nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Verwarngeld und im Wiederholungsfall mit einer Geldbuße geahndet wird.
Es gibt viele einsichtige Hundehalter die sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dennoch erreichen das Ordnungsamt immer wieder Klagen darüber, dass Straßen, Wege, Plätze, Grünanlagen sowie Kinderspielplätze in hohem Ausmaß durch Hundekot verunreinigt sind. Aufgrund dessen werden die Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Wassenberg, neben den regelmäßigen Kontrollen im gesamten Stadtgebiet, diese Bereiche zukünftig verstärkt kontrollieren und Verstöße entsprechend ahnden.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche Beschwerden über das Laufenlassen von Hunden. Hunde sind in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in der Allgemeinheit zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen, bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten anzuleinen.

Auf Wald- und Feldwegen sollte es für den Hundehalter eine Selbstverständlichkeit sein, den freilaufenden Hund umgehend anzuleinen, sobald sich Spaziergänger, Jogger oder Radfahrer nähern. In der Vergangenheit ist es bereits öfter vorgekommen, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder oder andere Hunde angefallen und gefährlich verletzt haben. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Anleinpflicht beachtet wird. Mit der Einhaltung unterstützen Hundehalter die vielfältigen Bemühungen um mehr Sicherheit in der Stadt und erleichtern sich, Ihrem Hund und allen Mitbürgern das Zusammenleben.

Verstöße gegen das Landeshundegesetz oder gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Wassenberg werden mit einem Verwarngeld bzw. einer Geldbuße geahndet. Auch dies wird in Zukunft verstärkt durch die Mitarbeiter des Ordnungsamtes kontrolliert und Verstöße entsprechend geahndet.