Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans am 07.11.2023
Dienstag, 07.11.2023, 17:00 Uhr | Sitzungssaal Rathaus Wassenberg
Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Für die Stadt Wassenberg besteht die Verpflichtung, bis zum Sommer 2024 einen Lärmaktionsplan für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Im ersten Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Wassenberg im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Die Bürgerinnen und Bürger haben im Anschluss die Möglichkeit, eigene Hinweise zur Lärmbelastung in Wassenberg mitzuteilen.
Wie bereits über das Amtsblatt der Stadt Wassenberg bekannt gemacht, findet der erste Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung statt am
7. November 2023 ab 17:00 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Wassenberg, Roermonder Str. 25-27, 41849 Wassenberg.
Zur Teilnahme an der Veranstaltung wird um vorherige Anmeldung per E-Mail gebeten an info@wassenberg.de.
Nach Auswertung der Hinweise aus der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung wird der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt und es erfolgt eine zweite Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden der Entwurf des Lärmaktionsplans präsentiert und Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt