Das Rathaus der Stadt Wassenberg bleibt am Freitag, den 29. August 2025, aufgrund des Betriebsausflugs der Stadtverwaltung für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Es wird daher darum gebeten, dies bei den Terminplanungen entsprechend zu berücksichtigen.
Der städtische Baubetriebshof ist an dem genannten Tag nur eingeschränkt verfügbar, das Parkbad Wassenberg bleibt ebenfalls geschlossen. Das Jugendhaus Culture Clash hat ferienbedingt vom 18. August bis einschließlich 30. August 2025 geschlossen und öffnet wieder am 1. September.
Das Wahlamt ist hingegen auch am 29. August 2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar, damit im Rahmen der Kommunalwahlen sichergestellt wird, dass Wahlberechtigte bei Bedarf Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen können. Dieses wird nach den Vorgaben des Wahlrechts vom 25. August bis 29. August 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) zur Einsichtnahme bereitstehen. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung folgt diesbezüglich in Kürze.
https://www.wassenberg.de/assets/2021/12/Rathaus-2-La-scaled.jpg17072560Martin Beckershttps://www.wassenberg.de/assets/2025/07/logo.pngMartin Beckers2025-08-11 18:00:282025-08-07 12:21:06Schließung der Dienststellen am 29.08.2025
Schließung der Dienststellen am 29.08.2025
/in Aktuelles Rathaus /von Martin BeckersDas Rathaus der Stadt Wassenberg bleibt am Freitag, den 29. August 2025, aufgrund des Betriebsausflugs der Stadtverwaltung für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen. Es wird daher darum gebeten, dies bei den Terminplanungen entsprechend zu berücksichtigen.
Der städtische Baubetriebshof ist an dem genannten Tag nur eingeschränkt verfügbar, das Parkbad Wassenberg bleibt ebenfalls geschlossen. Das Jugendhaus Culture Clash hat ferienbedingt vom 18. August bis einschließlich 30. August 2025 geschlossen und öffnet wieder am 1. September.
Das Wahlamt ist hingegen auch am 29. August 2025 von 08:00 bis 12:00 Uhr erreichbar, damit im Rahmen der Kommunalwahlen sichergestellt wird, dass Wahlberechtigte bei Bedarf Einsicht in das Wählerverzeichnis nehmen können. Dieses wird nach den Vorgaben des Wahlrechts vom 25. August bis 29. August 2025 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) zur Einsichtnahme bereitstehen. Eine entsprechende öffentliche Bekanntmachung folgt diesbezüglich in Kürze.