Soforthilfen des Landes NRW

Über den Bund und das Land NRW werden für die vom Hochwasser Betroffenen Soforthilfen zur Verfügung gestellt. Mit dem Soforthilfepaket wird zunächst eine schnelle Hilfe für verschiedene Gruppen bereitgestellt. Antragsmöglichkeiten und -voraussetzungen für die in Wassenberg gemeldeten Betroffenen sind nachfolgend beschrieben.

 

1. Bürgerinnen und Bürger

Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt. So wird eine erste finanzielle Überbrückung ermöglicht, um eine vorübergehende akute Notlage bei der Unterkunft oder bei der Beschaffung von Haushaltsgegenständen finanziell zu bewältigen.

Diese Billigkeitsleistungen können über die Stadt Wassenberg natürliche Personen erhalten, die ihren Wohnsitz im Stadtgebiet haben und durch das Unwetter Schäden erlitten haben. Die Auszahlung erfolgt über die Stadt Wassenberg. Ein Anspruch auf Gewährung einer Billigkeitsleistung besteht nicht.

Antragsformulare und die weiteren Richtlinien des Landes NRW sind hier zu finden.

 

2. Gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe

Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden. Damit können erste Ausgaben für Räumung und Reinigung oder den provisorischen Wiederaufbau von Betriebs- und Geschäftseinrichtungen bestritten werden. Anträge können in bei der Stadt Wassenberg gestellt werden. Die Auszahlungsmodalitäten richten sich nach den unter 1. dargestellten Regeln.

Antragsformulare und die weiteren Richtlinien des Landes NRW sind hier zu finden.

 

3. Landwirte und land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Die Flutkatastrophe hat auch für massive Schäden in der Landwirtschaft gesorgt. Derzeit können die Verluste auf den Feldern, in den Ställen und in den landwirtschaftlichen Betrieben noch nicht verlässlich abgeschätzt werden. Auch die Forstwirtschaft ist betroffen. Das Land NRW bietet Soforthilfen für Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Obst- und Gartenbaus sowie der Aquakultur und der Fischerei. Hier gelten für besonders Betroffene dieselben Regelungen für Soforthilfen wie bei Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe.

Antragsformulare und die weiteren Richtlinien des Landes NRW sind hier zu finden.