Zustellung der Grundbesitzabgabenbescheide für das Jahr 2025
Steuern und Gebühren | Finanzen
(Meldung vom 29.01.2025)
Ab Mittwoch, den 29. Januar 2025, erfolgt die Zustellung der Bescheide über Grundbesitzabgeben in der Stadt Wassenberg für das Jahr 2025. Hierzu wird vorsorglich auf Folgendes erläuternd hingewiesen:
Grundsteuer
Mit der Veranlagung für das Jahr 2025 erfolgt nunmehr auch die Umsetzung der Grundsteuerreform. Grundlage für die Festsetzung der Grundsteuer ist der neu ermittelte und im sogenannten Einheitswertbescheid des Finanzamts festgelegte Grundsteuermessbetrag. Die zu leistende Grundsteuer wird nun im Grundbesitzabgabenbescheid der Stadt durch die Multiplikation dieses Messbetrags mit dem Steuerhebesatz der Stadt Wassenberg ermittelt.
Ziel der Stadt Wassenberg ist es, die Grundsteuerreform im Jahr 2025 aufkommensneutral umzusetzen. Dies bedeutet, dass ein für die Stadt insgesamt gleichbleibendes Steueraufkommen erreicht werden soll. Hierfür ist eine Anpassung der Hebesätze der Stadt erforderlich, da sich durch die Neubewertungen des Finanzamts die Gesamtsumme der Messbeträge verändert hat. Die Stadt Wassenberg übernimmt hierbei die Berechnungen der Finanzverwaltung NRW zur Bildung aufkommensneutraler Hebesätze.
Die Hebesätze für die Grundsteuer in Wassenberg sind daher für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt worden:
• Grundsteuer A: 380 v. H. (Vorjahr 260 v. H.)
• Grundsteuer B: 499 v. H. (Vorjahr 490 v. H.)
Durch die Anpassung der Hebesätze selbst sollen keine Mehreinnahmen für die Stadt erzielt werden. Die Anpassung dient lediglich dazu, ein gleichbleibendes Steueraufkommen zu erreichen, um die Finanzierung der vielfältigen Aufgaben der Stadt weiterhin sicherzustellen. Die Stadt Wassenberg hat in ihrem Haushaltsplan für das Jahr 2025 daher die gleiche Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen wie im Vorjahr veranschlagt.
Mit einem Hebesatz von 499 v. H. erhebt die Stadt Wassenberg im Jahr 2025 zudem den günstigsten Hebesatz der Grundsteuer B aller derjenigen Kommunen im Kreis Heinsberg, die wie Wassenberg auf eine weitere Differenzierung zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken verzichten.
Eine aufkommensneutrale Umsetzung der Grundsteuerreform bedeutet jedoch ausdrücklich nicht, dass einzelne Steuerpflichtige unveränderte Grundsteuer-beträge leisten werden. Bei einer nur geringfügigen Anpassung des Hebesatzes für die Grundsteuer B ist die Höhe des neuen Steueraufkommens entscheidend abhängig von den Grundsteuermessbeträgen, die durch die Neubewertungen im Einheitswertbescheid des Finanzamts festgelegt worden sind.
Sofern es demnach zu größeren Abweichungen des persönlichen Steueraufkommens im Vergleich zu den Vorjahren kommen sollte, sollten Rückfragen zum Einheitswertbescheid an das Finanzamt gerichtet werden:
Finanzamt Geilenkirchen
Herzog-Wilhelm-Straße 41-47
52511 Geilenkirchen
Telefon: 0211/1655-1655
https://www.finanzamt.nrw.de/mein-finanzamt/finanzamt-geilenkirchen
Schmutzwassergebühren
Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren für das Jahr 2024 für die Ortsteile Myhl, Effeld und Ophoven konnte bislang noch nicht vollständig erfolgen, da die abschließende Ermittlung und Prüfung der Verbrauchsdaten noch andauert. Die Gebühren für das Jahr 2025 werden für diese Ortsteile daher zunächst anhand der bisherigen Verbrauchswerte festgesetzt.
Die endgültige Abrechnung erfolgt voraussichtlich bis Ende April 2025. Die betroffenen Abgabepflichtigen erhalten dann unaufgefordert einen Änderungs-bescheid zu den Schmutzwassergebühren mit der Abrechnung des Jahres 2024 und einer Neufestsetzung der Vorausleistungen für das Jahr 2025.
Sonstige Steuern und Gebühren
Weitere ausführliche Informationen zur Entwicklung aller Steuern und Gebühren für das Jahr 2025 können auch der Pressemitteilung der Stadt Wassenberg vom 27. November 2024 nochmals entnommen werden (siehe hier).