Zweite Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans der 4. Stufe
15. März 2024 bis 30. April 2024 | Lärmaktionsplanung | Beteiligung NRW
Nach der neuen EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Kommunen dazu verpflichtet, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Grundlage für die Erstellung dieser Lärmaktionspläne bilden in Nordrhein-Westfalen die durch das Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) veröffentlichten Lärmkarten für Kommunen außerhalb von Ballungsräumen. Für den Straßenverkehrslärm erfasst sind in den Lärmkarten stark befahrene Hauptstraßen (in der Regel Bundesautobahnen, Bundesstraßen und Landesstraßen) mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen pro Jahr.
Für die Stadt Wassenberg besteht die Verpflichtung, bis zum 18. Juli 2024 einen Lärmaktionsplan der 4. Stufe für die betroffenen Straßenabschnitte aufzustellen und zu beschließen. Die Lärmbelastung durch Schienenwege ist dabei für Wassenberg nicht relevant, da keine Anbindung im Schienenverkehr besteht. Die Lärmaktionsplanung für Schienenwege erfolgt zudem generell durch das Eisenbahn-Bundesamt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. In der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die Bürgerinnen und Bürger bereits am 7. November 2023 im Rahmen einer Informationsveranstaltung mit Workshop vor Ort über die Aufstellung des Lärmaktionsplans informiert sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung für die Stadt Wassenberg dargestellt.
Es wurde nunmehr der Entwurf des Lärmaktionsplans mit Maßnahmen zur Verringerung der Lärmbelastung erstellt. Dieser wurde am 5. März 2024 in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umweltangelegenheiten vorgestellt.
Jetzt erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Hier werden Anmerkungen zu den vorgeschlagenen Maßnahmen gesammelt. Zudem erfolgt eine Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange und anderer Behörden.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Wassenberg liegt ab dem 15. März 2024 bis zum 30. April 2024 beim Fachbereich Planen und Bauen der Stadt Wassenberg, Roermonder Straße 25-27, 41849 Wassenberg, Zimmer N09/N02, nach vorheriger Terminabsprache mit
- Herrn Hilgers, Tel. 02432/4900-500; E-Mail: hilgers@wassenberg.de, oder
- Herrn Fuhrmann, Tel. 02432/4900-503; E-Mail: fuhrmann@wassenberg.de,
zu den üblichen Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Die Dienstzeiten sind:
- Montags bis freitags (vormittags) von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
- montags, dienstags, donnerstags (nachmittags) von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Nach vorheriger Terminabsprache können auch andere Zeiten vereinbart werden.
Die Beteiligung zum Entwurf des Lärmaktionsplans der Stadt Wassenberg für Bürgerinnen und Bürger erfolgt darüber hinaus über das Online-Portal „Beteiligung NRW“. Der Zugang zur Online-Beteiligung wird ab dem 15. März 2024 auf der Startseite der städtischen Website und im Bereich „Aktuelles“ mit einem nochmaligen Hinweis auf die Beteiligungsphase verlinkt.
Stellungnahmen zum Entwurf des Lärmaktionsplans können im Zeitraum vom 15. März 2024 bis 30. April 2024 abgegeben werden.
Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen insbesondere schriftlich, zur Niederschrift, per E-Mail oder über das o. g. Online-Portal „Beteiligung NRW“ vorgebracht werden. Bei gleichlautenden Eingaben (Unterschriftslisten, vervielfältigte, gleichlautende Texte etc. ) wird um Benennung derjenigen Person gebeten, die die gemeinschaftlichen Interessen vertritt.