Liebe Gäste des Parkbades Wassenberg,
Wir möchten, dass sich alle Besucherinnen und Besucher wohl fühlen. Nehmen Sie daher auf andere Rücksicht und zeigen Sie Verständnis für deren Interessen und Wünsche. Unsere Haus- und Badeordnung soll einen angenehmen und sicheren Aufenthalt gewährleisten. Sie kann in vollem Wortlaut an der Kasse und bei der Aufsicht jederzeit eingesehen werden. Mit dem Lösen der Eintrittskarte wird die Badeordnung als verbindlich anerkannt. Folgende Hinweise sollten Sie beachten:
- Das Aufsichtspersonal ist Fachkraft in „Sachen” Sicherheit. Bitte befolgen Sie deren Anweisungen und Ratschläge. Das Aufsichtspersonal übt gleichzeitig das Hausrecht aus. Mit Wünschen, Anregungen und Beschwerden können Sie sich jederzeit vertrauensvoll an unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wenden.
- Bitte heben Sie die Eintrittskarten bis zum Verlassen des Bades auf.
- Behandeln Sie die Einrichtung bitte pfleglich, denn die Beseitigung von Schäden ist teuer und wird letztlich von Ihnen über Eintrittsgelder bezahlt. Für schuldhafte Beschädigungen müssen wir Sie daher haftbar machen.
- Vermeiden Sie Verunreinigungen. Abfälle gehören in die dafür vorgesehenen Behälter, denn andere Gäste haben auch ein Recht auf ein „sauberes Bad”!
- Unser Bad und seine Geräte benutzen Sie auf eigene Gefahr. Wir sind zwar um ihre Sicherheit besorgt, können Ihnen die Verantwortung für Ihr eigenes Handeln jedoch nicht abnehmen. Wir haften für Schäden daher nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
- Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer haben sich aus Sicherheitsgründen nur in den für sie bestimmten Becken aufzuhalten. Achten Sie auf die Wassertiefen und Ausschilderungen im Bad! Ferner ist Kindern unter 7 Jahren sowie Nichtschwimmern der Besuch nur zusammen mit einer verantwortlichen Begleitperson erlaubt.
- Wegen der besonderen Gefährlichkeit sind Randsprünge oder das Hineinstoßen sowie das Werfen anderer Personen in die Becken untersagt.
- Haben Sie bitte Verständnis, dass wir bei Schrankaufbrüchen und Diebstählen innerhalb des Bades keine Haftung übernehmen können. Heben Sie den Schlüssel sicher auf, denn bei Verlust müssen Sie die Kosten erstatten.
- Das Reservieren von Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Sie sind für alle Gäste des Bades da.
Wir wünschen Ihnen nun einen angenehmen Aufenthalt in unserem Parkbad und würden uns freuen Sie bald wieder als unsere Gäste begrüßen zu dürfen.
I. Allgemeines
- Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich des Bades einschließlich des Eingangs und der Außenanlage.
- Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Betrieb an.
- Die Einrichtungen des Parkbades Wassenberg sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter Verunreinigung oder Beschädigung haftet der Gast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
- Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
- Das Rauchen ist im Parkbad Wassenberg nur im Außenbereich gestattet. Dafür bereitgestellte Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiese ist von Zigarettenresten freizuhalten.
- Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände des Bades nicht mitgebracht werden.
- Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurückerstattet.
- Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Personal persönlich bzw. die Betriebsleitung schriftlich entgegen.
- Die Gäste werden gebeten Störungen und Beschädigungen dem Personal zu melden.
- Fundgegenstände sind an das Personal abzugeben.
- Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigungen der übrigen Badegäste kommt.
- Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
- Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Betreiber ist ausschließlich privatrechtlich.
- Zu Ihrer und unserer eigenen Sicherheit werden einige Bereich durch Kameras überwacht.
II. Öffnungszeiten und Zutritt
- Die aktuellen Öffnungszeiten, den Einlassschluss sowie die Zeiten für Sonderveranstaltungen entnehmen Sie bitte den Aushängen. Eingangsschluss ist 30 Minuten vor Badeschluss. Das Bad schließt 30 Minuten nach Badeschluss.
- Die Betriebsleitung kann die Benutzung des Parkbades Wassenberg oder einzelner Teile davon, z.B. durch Schul- oder Vereinsschwimmen, Kursangebote oder Veranstaltungen, einschränken, ohne dass daraus ein Anspruch auf Ermäßigung oder Erstattung des Eintrittspreises besteht.
- Der Zutritt ist nicht gestattet:
- Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen (BTM, Alkohol und ähnliches)
- Personen, die Tiere mit sich führen
- Personen, die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.
- Personen, die das Parkbad Wassenberg zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.
- Personen deren offensichtlicher Gesundheitszustand vermuten lässt, dass der Aufenthalt im Bad zu einer weiteren Verschlechterung des Zustandes führen könnte.
- Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Parkbades Wassenberg nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.
- Für Kinder unter 7 Jahren ist die Begleitung einer geeigneten Begleitperson erforderlich.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Gebühren nicht zurückgezahlt.
- Jeder Badegast muss im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die entsprechende Leistung sein. Die jeweils gültige Entgeltordnung ist Bestandteil dieser Haus- und Badeordnung
- Die erworbene Eintrittskarte ist bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren und ggf. dem Personal vorzuzeigen.
- Für Sonderleistungen ist die Betriebsleistung berechtigt ein Entgelt festzulegen.
III. Haftung
- Der Betreiber haftet grundsätzliche nicht für Schäden der Badegäste. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Badegastes aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die der Badegast aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreibers, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen erleidet. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Badegast regelmäßig vertrauen darf.Als wesentliche Vertragspflicht des Betreibers zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Benutzung der Badeeinrichtung, soweit diese nicht aus zwingenden betrieblichen Gründen teilweise gesperrt ist, sowie die Teilnahme im Eintrittsgeld beinhalteten Veranstaltungen. Die Haftungsbeschränkung nach Satz 2 gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellte Fahrzeuge.
- Dem Badegast wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten des Betreibers werden keinerlei Bewachung und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigung der Sachen durch Dritte.
- Der Badegast muss Eintrittskarten oder Zutrittsberechtigungen, Garderobenschrank- oder Wertfachschlüssel, Datenträger des Zahlungssystems oder Leihsachen so verwahren, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere hat er diese am Körper, z. B. Armband, zu tragen, bei Wegen im Bad bei sich zu haben und nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
Bei Nichteinhaltung dieser Vorgaben liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten des Badegastes vor. Der Nachweis des Einhaltens der vorgenannten ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung, von Garderobenschrank- oder Wertfachschlüsseln, Datenträgern des Zahlungssystems oder Leihsachen wird ein Pauschalbetrag in Rechnung gestellt, der den nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden nicht übersteigt.
IV. Benutzung der Bäder
- Der Badegast ist für das Verschließen des Garderobenschrankes und die Aufbewahrung des Schlüssels selbst verantwortlich. Für verlorene Garderobenmarken, Schlüssel u.ä. sind vor Aushändigung der Kleidung 60,- € zu entrichten. Der Verlierer erhält diesen Betrag zurück, falls der Schlüssel gefunden wird.
- Schränke und Wertfächer, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden vom Badpersonal geöffnet. Der Inhalt wird danach als Fundsache behandelt.
- Vor der Benutzung der Becken muss eine Körperreinigung vorgenommen werden.
- Barfuß Bereiche dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
- Der Aufenthalt im Nassbereich der Bäder ist nur in Badekleidung gestattet.
- Die von uns angebotenen Wasserattraktionen verlangen Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste.
- Rutschen dürfen nur entsprechend der aushängenden Beschilderungen benutzt werden. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort verlassen werden.
- Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.
- Die Benutzung von Sport- und Spielgeräten (z.B. Schwimmflossen, Tauchautomaten, Schnorchelgeräten) und Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
- Ballspiele dürfen nur in den dafür vorgesehenen Bereichen ausgeübt werden.
- Das Reservieren von Tischen, Stühlen und Liegen ist nicht gestattet. Andere Gäste sind berechtigt besetzte Liegen frei zu räumen und zu nutzen.
- Das Aufstauen von Wasser im Startbereich der Rutsche ist untersagt. Das Rutschen zu mehreren Personen sowie das Anhalten innerhalb der Röhre ist aus Sicherheitsgründen verboten.
- Maniküre, Pediküre, Hornhautraspeln und Rasieren ist im Badbereich nicht gestattet.
- Der Konsum von Alkohol ist im gesamten Bade- und Umkleidebereich sowie auf der Liegewiese untersagt, Ausgenommen sind im Parkbad-Bistro erworbene alkoholische Getränke.
- Benutzung der Sauna
- Die Sauna ist ein Textil-Bereich, somit ist diese nur mit Badebekleidung zu betreten.
- Bitte benutzen Sie die Duschen nach dem Saunieren.
- Die Sauna ist nur trocken zu betreten.
- Die Benutzung des Sauna-Raumes ist nur mit einem ausreichend großen Liegehandtuch gestattet. Jede Verunreinigung der Bänke durch Schweiß ist zu vermeiden.
- Die Handtücher sind beim Verlassen des Sauna-Raumes mitzunehmen. Jedes Trocknen von Handtüchern im Sauna-Raum ist zu unterlassen.
- Zum Saunieren werden die Badeschuhe vor die Saunakabine gestellt. Aus hygienischen Gründen dürfen diese nicht mit in die Kabine genommen werden.
- Aufgüssen werden nur durch das Personal ausgeführt. Eigene Badeessenzen dürfen nicht verwendet werden.
- Badeschuhe sind, sollten Sie nicht getragen werden, außerhalb der Sauna zu belassen.
- Den Anweisungen des Personals zum Verhalten in der Sauna ist Folge zu leisten.
VI. Ausnahmen
Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung Ausnahmen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
Wassenberg, Mai 2015
Stadtbetrieb Wassenberg A.ö.R./
Stadt Wassenberg