Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist eine Verfassungsaufgabe und im Grundgesetz verankert.
Grundgesetz Art. 3 Abs. Sätze 1 und 2 lauten:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt!“
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin.“
Die Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages ist seit dem 17. Oktober 1994 nach § 5 der Gemeindeordnung NRW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Dabei wirkt sie bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen.
Dazu gehören insbesondere die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie berät und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen in Fragen der Gleichstellung.
Weitere Informationen
Flyer
Wichtige Telefonnummern
02431 / 9 748 582 – KF/M Frauenhaus
02452 / 9 205 555 – Kriminalprävention und Opferschutz der Kreispolizeibehörde Heinsberg
0800 / 2 255 530 – Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (N.I.N.A.)
116 111 – Nummer gegen Kummer
0800 / 1 110 111 – Telefonseelsorge
110 – Polizei
112 – Rettungsdienst
Links
Die Gleichstellungsstellen des Arbeitskreises im Kreis Heinsberg:
Zusätzliche Links
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25 - 27
41849 Wassenberg
Tel.: +49 (0) 24 32 / 49 00 - 0
Fax: +49 (0) 24 32 / 49 00 - 119
E-Mail: info@wassenberg.de