Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist eine Verfassungsaufgabe und im Grundgesetz verankert.

Grundgesetz Art. 3 Abs. Sätze 1 + 2

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt!“

„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin.“

Die Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages ist seit dem 17. Oktober 1994 nach § 5 der Gemeindeordnung NW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.

Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Dabei wirkt sie bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen.

Dazu gehören insbesondere die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie berät und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen in Fragen der Gleichstellung.

Flyer

Flyer - Job Cafe 2023 (PDF, 705 KB)
Flyer GLEICHE CHANCEN für Frauen und Männer im Kreis Heinsberg (PDF, 3 MB)
Flyer Programm 2023 - Stabsstelle Chancengleichheit (PDF, 2 MB)
Informationen zum Frauenhaus (PDF, 797 KB)
Wegweiser Essstörungen Kreis Heinsberg (PDF, 160 KB)

Wichtige Telefonnummern:

02431 / 9 748 582 KF/M Frauenhaus
02452 / 9 205 555 Kriminalprävention und Opferschutz der Kreispolizeibehörde                          Heinsberg
0800 / 2 255 530  Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (N.I.N.A.)
116 111            Nummer gegen Kummer
0800 / 1 110 111  Telefonseelsorge
110                 Polizei
112                 Rettungsdienst

Links

Die Gleichstellungsstellen des Arbeitskreises im Kreis Heinsberg:

Zusätzliche Links

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Wassenberg,
Vera Hartmann