Gleichstellungsbeauftragte
Die Gleichstellung von Frau und Mann ist eine Verfassungsaufgabe und im Grundgesetz verankert.
Grundgesetz Art. 3 Abs. Sätze 1 und 2 lauten:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt!“
„Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Benachteiligungen hin.“
Die Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages ist seit dem 17. Oktober 1994 nach § 5 der Gemeindeordnung NRW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden.
Die Gleichstellungsbeauftragte unterstützt die Dienststelle bei der Ausführung des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesgleichstellungsgesetz – LGG). Dabei wirkt sie bei allen personellen, organisatorischen und sozialen Maßnahmen ihrer Dienststelle mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen.
Dazu gehören insbesondere die Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Schutz vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz. Sie berät und unterstützt die Kolleginnen und Kollegen in Fragen der Gleichstellung.
Aktuelles

Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreis Heinsberg

Aktion STOPP GEWALT GEGEN FRAUEN

Anzahl Femizide 2023 in Deutschland (Quelle BKA)
Weitere Informationen
Flyer
Wichtige Telefonnummern
02431/9748582 – KF/M Frauenhaus
02452/9205555 – Kriminalprävention und Opferschutz der Kreispolizeibehörde Heinsberg
0800/2255530 – Hilfetelefon Sexueller Missbrauch (N.I.N.A.)
116111 – Nummer gegen Kummer
0800/1110111 – Telefonseelsorge
110 – Polizei
112 – Rettungsdienst
Links
Die Gleichstellungsstellen des Arbeitskreises im Kreis Heinsberg:

