Satzungen und Verordnungen
Im Rahmen des den Gemeinden durch Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes sowie Artikel 78 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalens garantierten und durch § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen konkretisierten Selbstverwaltungsrechts haben die Gemeinden die Möglichkeit, ihre örtlichen Angelegenheiten durch Satzung zu regeln.
Das Ortsrecht umfasst die Gesamtheit der Satzungen und Verordnungen einer Gemeinde. Hierdurch hat jede Gemeinde die Möglichkeit, ihre örtlichen Angelegenheiten eigenständig und individuell zu regeln, sodass diese von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ausfallen können. Der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und anderen ortsrechtlichen Bestimmungen gehören zu den Aufgaben, für die ausschließlich der Rat der Stadt Wassenberg zuständig ist. Alle ortsrechtlichen Bestimmungen werden im Amtsblatt der Stadt Wassenberg öffentlich bekannt gemacht.
Das Ortsrecht der Stadt Wassenberg umfasst folgende Satzungen und kommunale Verordnungen, die jeweils durch Anklicken aufgerufen werden können:
Rechtsvorschriften
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