Schiedsamt und Schiedspersonen
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen im Nachbar- und Privatrecht besteht die Möglichkeit der Einschaltung einer Schiedsstelle zur außergerichtlichen Streitschlichtung.
Die Aufgaben einer Schiedsstelle werden durch Schiedsfrauen oder Schiedsmänner (Schiedspersonen) wahrgenommen, die vom Rat der Stadt Wassenberg für die Dauer von 5 Jahren gewählt werden. Nach der Wahl erfolgt eine Bestätigung durch die Leitung des Amtsgerichts.
Die Schiedspersonen üben die Tätigkeit ehrenamtlich aus. Einzelheiten hierzu erfahren Sie beim Fachbereich Ordnung und Soziales.
Für das Stadtgebiet Wassenberg sind folgende Schiedspersonen bestellt:
Zuständig
Fachbereich Ordnung und Soziales
für allgemeine Fragen zum Schiedswesen
Telefon: 02432/4900-300
E-Mail: fachbereich.3@wassenberg.de
Hinweis
Für konkrete Fragestellungen in nachbarrechtlichen Angelegenheiten wenden Sie sich bitte unmittelbar an die zuständigen Schiedspersonen.
Stadtverwaltung Wassenberg
Roermonder Straße 25 - 27
41849 Wassenberg
Tel.: +49 (0) 24 32 / 49 00 - 0
Fax: +49 (0) 24 32 / 49 00 - 119
E-Mail: info@wassenberg.de
Schiedsperson
/in Schiedsfrau /von Andreas Fiebrich