Hundebestandsaufnahme

ab August 2023

Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen erhebt auch die Stadt Wassenberg eine Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Hundehaltung ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung angemeldet wird. Die Hundesteuer ist gestaffelt und beginnt mit einem Steuersatz von derzeit 54 Euro pro Jahr für einen Hund.

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hundehaltenden der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachkommen. Nur durch eine möglichst vollständige Erfassung aller in Wassenberg gehaltener Hunde kann ein Höchstmaß an Steuergerechtigkeit erreicht werden. Dies dürfte damit besonders im Sinne der derjenigen Hundehaltenden sein, die ihre Hunde bereits korrekt angemeldet haben.

Die Stadt Wassenberg führt daher nun erstmalig seit dem Jahr 2014 wieder eine Hundebestandsaufnahme durch. Alle Haushalte im Stadtgebiet werden hierzu in den nächsten Wochen durch Mitarbeitende einer von der Stadt beauftragten Firma besucht. Der vorhandene Hundebestand soll dann durch Befragungen festgestellt werden. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten.

Alle, die nicht sicher sind, ob eine Person, die an der Haustür klingelt, tatsächlich von der Stadt beauftragt ist, können das Vorzeigen der von der Stadt ausgestellten Legitimation verlangen. Diese ist von den Außendienstmitarbeitenden sichtbar zu tragen. Im Zweifelsfall können Rückfragen an die Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 02432/4900-708 gerichtet werden.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zusätzlich können Bußgelder von bis zu 500,00 Euro verhängt werden.

Eine Anmeldung bisher nicht gemeldeter Hunde ist jederzeit auch vorher bei der Stadtverwaltung Wassenberg, Roermonder Straße 25–27, oder über das Serviceportal der Stadt Wassenberg unter service.wassenberg.de möglich. Erforderliche Nachweise wie z. B. Kaufvertrag oder Impfausweis sind beizubringen. Bei einer persönlichen Anmeldung im Rathaus wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

Neben der Anmeldung zur Hundesteuer besteht darüber hinaus für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, bzw. für Hunde bestimmter Rassen und für gefährliche Hunde nach dem Landeshundegesetz NRW eine Anzeigepflicht bzw. Antrags- und Genehmigungspflicht beim Ordnungsamt der Stadt Wassenberg. Informationen hierzu erteilt das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 02432/4900-305.