Informationen/FAQ zu den Abgabenbescheiden 2024

Die Bescheide über die Grundbesitzabgaben für das Jahr 2024 sind den Abgabepflichtigen in Wassenberg Anfang Februar 2024 zugestellt worden.

Anlässlich verschiedener Nachfragen und zur weiteren Erläuterung dienen die nachfolgenden Informationen:

 

Schmutzwassergebühren

Für die Abrechnung der Schmutzwassergebühren 2023 ist grundsätzlich eine Mitteilung der tatsächlichen Wasserverbräuche durch das Kreiswasserwerk Heinsberg an die Stadt Wassenberg erforderlich. Für die Ortsteile Effeld, Myhl, Ophoven sowie Bereiche von Wassenberg haben diese Mitteilungen zum Zeitpunkt der Erstellung der Abgabenbescheide noch nicht vorgelegen.

Die Abrechnung der Schmutzwassergebühren ist daher zunächst vorläufig auf Basis von Vorjahreswerten erfolgt. Dies kann insoweit von tatsächlichen Werten vorläufig abweichen. Bis Ende März 2024 werden alle betroffenen Abgabepflichtigen unaufgefordert einen Änderungsbescheid mit der endgültigen Abrechnung der Schmutzwassergebühren 2023 erhalten.

 

Grundsteuerreform ab 2025

Die Bescheide erhalten zudem angepasste Steuerhebesätze (s. u.). Diese Veränderungen bei der Grundsteuer im Jahr 2024 stehen jedoch nicht in Zusammenhang mit der ab dem Jahr 2025 umzusetzenden Grundsteuerreform.

Die Grundsteuerreform soll im Jahr 2025 aufkommensneutral umgesetzt werden, das heißt, dass für die Stadt Wassenberg vorgesehen ist, eine unveränderte Gesamtsumme des Grundsteueraufkommens zu erzielen.

Aufgrund der von den Finanzämtern neu ermittelten Einheitswerte kann es jedoch ab dem Jahr 2025 zu Veränderungen der zu leistenden Grundsteuer für einzelne Steuerpflichtige kommen.

 

Grundsteueranpassung ab 2024

Die Anpassung der Hebesätze unter anderem für die Grundsteuer ab dem Jahr 2024 ist mit der Verabschiedung des Haushalts 2024 durch den Rat der Stadt Wassenberg am 14. Dezember 2023 erfolgt.

Die Hebesätze sind für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt worden:

  • Grundsteuer A: 260 v. H.
  • Grundsteuer B: 490 v. H.

Die Anhebung war aufgrund deutlicher Anstiege bei nicht unmittelbar beeinflussbaren Aufwandspositionen erforderlich geworden. Ausführliche Informationen zur Anpassung der Steuerhebesätze finden Sie hier.