Nachdem in Bienenhaltungen in Heinsberg-Oberbruch und in Wassenberg-Myhl der Ausbruch der “Amerikanischen Faulbrut” amtlich festgestellt worden ist, hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt ein Sperrgebiet eingerichtet.

Die Errichtung des Sperrgebietes ist mit der „Tierseuchenverordnung zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom 20.02.2017“ verfügt worden. Die Tierseuchenverordnung ist am 24.02.2017 durch Veröffentlichung im Internet öffentlich bekannt gemacht worden. Sie tritt damit am 25.02.2017 in Kraft.

Hinsichtlich der getroffenen Regelungen für das Sperrgebiet wird auf den Text der Tierseuchenverordnung (siehe unten: Dokumente) und die zugehörige kartografische Darstellung verwiesen.

Alle Bienenhalter, die Bienenvölker im Sperrgebiet halten, sind nach der Tierseuchenverordnung verpflichtet, die von Ihnen im Sperrgebiet gehaltenen Völker und deren Standorte dem Landrat des Kreises Heinsberg, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg, schriftlich, per E-Mail (veterinaeramt@kreis-heinsberg.de) oder telefonisch (Tel.-Nr. 02452/13-3909, 02452/13-3914 oder 02452/13-3902) anzuzeigen.

 

20.02.2017 Tierseuchenverordnung zum Schutz vor der Amerikanischen Faulbrut der Bienen vom 20.02.2017 (PDF, 83 KB)
20.02.2017 Anlage 1 der Tierseuchenverordnung (kartografische Darstellung des Sperrbezirkes auf den Gebieten der Städte Heinsberg (PDF, 5 MB)