Haushalt 2025
Die Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Jahr 2025 wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2024 beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält u. a. folgende Festlegungen für das Haushaltsjahr 2025:
- die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen
- die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und -tilgungen
- die Steuerhebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen und Investitionen im Planungszeitraum 2025 bis 2028 detailliert aufgeführt und erläutert sind.
Die städtische Haushaltsführung ist an die Festlegungen des Haushaltsplanes verbindlich gebunden. Ansprüche oder Verbindlichkeiten Dritter werden durch den Haushaltplan jedoch nicht begründet.
Haushaltssatzung 2025 (PDF, 8 MB) |
Erträge und Aufwendungen
In der Haushaltssatzung sind für das Jahr 2025 Erträge in Höhe von insgesamt rd. 51,301 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 56,187 Mio. € vorgesehen, was einem geplanten Jahresfehlbetrag von rd. -4,886 Mio. € entspricht.
Die Haushaltsplanung umfasst auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2025 bis 2027, für welche ebenfalls mit Jahresfehlbeträgen gerechnet werden muss.
Nach dem Auslaufen von Sonderreglungen zu den finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine ist es in der aktuellen Planung nicht mehr möglich, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt darzustellen.
Die Fehlbeträge können jedoch aus dem Bestand der sog. Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts – dass die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt wie bei vielen anderen Kommunen in NRW stark einschränken würde – besteht daher weiterhin nicht.
Laufende Aufwendungen sind im Jahr 2025 für folgende Bereiche vorgesehen:
23,031 Mio.€ | Umlagezahlungen an den Kreis Heinsberg und das Land NRW |
7,101 Mio. € | Schulwesen (Betty-Reis-Gesamtschule, 4 Grundschulen mit offenem Ganztagsschulangebot) |
4,891 Mio. € | Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung |
4,868 Mio. € | Straßenunterhaltung, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung und Winterdienst |
4,064 Mio. € | Innere Verwaltung, Stadtbetrieb |
2,516 Mio. € | Soziale Einrichtungen, soziale Leistungen, Asylaufwendungen |
2,319 Mio. € | Kindergärten, Spielplätze, Jugendeinrichtungen und Jugendförderung |
2,010 Mio. € | Sportstätten, Parkbad |
1,796 Mio. € | Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr |
1,674 Mio. € | Grünflächen, Friedhofswesen |
1,616 Mio. € | Sonstige Bereiche (z.B. Kulturförderung, Bürgerhäuser, Stadtentwicklung, Bauleitplanung) |
Investitionen
Mit der Haushaltssatzung 2025 wird das umfangreiche Investitionsprogramm der Stadt Wassenberg weiterentwickelt. Für den Planungszeitraum 2025 bis 2028 sind Investitionen in einer Höhe von insgesamt rd. 15,944 Mio. € vorgesehen.
Die Schwerpunkte des Investitionsprogramms liegen in den folgenden Bereichen:
4,100 Mio. € | Erneuerung von Abwasserbeseitigungsanlagen |
3,525 Mio. € | Verkehrskonzept und Straßenausbaumaßnahmen (Wohnstraßen, Radwege, Beleuchtung) |
2,550 Mio. € | Neubau eines Schulgebäudes an der Kath. Grundschule Myhl (Restbetrag) |
1,665 Mio. € | Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrausstattung |
0,810 Mio. € | Errichtung von Photovoltaikanlagen |
0,723 Mio. € | Erneuerung von Schulausstattung |
0,500 Mio. € | Bau eines multifunktionales Bürgerhauses und Musikzentrums in Ophoven (Restbetrag) |
0,410 Mio. € | Um- und Ausbaumaßnahmen an der Betty-Reis-Gesamtschule |
0,354 Mio. € | Erneuerung von Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen des Stadtbetriebs |
0,218 Mio. € | Digitalisierung der Verwaltung |
1,089 Mio. € | Sonstige Maßnahmen (z.B. Sportanlagen, Spielplätze, Unterbringung von Geflüchteten) |
Verschuldung
Trotz umfangreicher Investitionsmaßnahmen konnte die Verschuldung der Stadt Wassenberg im Zeitraum 2012 bis 2023 deutlich zurückgeführt werden.
Die erheblichen Mehrbelastungen im städtischen Haushalt machen es seit dem Jahr 2024 jedoch nicht länger möglich, das Investitionsprogramm vollständig ohne neue Kreditaufnahmen zu finanzieren.
Im Haushaltsjahr 2025 ist daher die Aufnahme neuer Kredite für Investitionen in Höhe von rd. 1,921 Mio. € notwendig.
Steuern und Abgaben
Trotz der erheblichen Belastungen im städtischen Haushalt ist vorgesehen, die Grundsteuerreform im Jahr 2025 aufkommensneutral umzusetzen. Hierzu bedient sich die Stadt Wassenberg der Hebesätze gem. der Berechnungen der Finanzverwaltung NRW, die ein gleichbleibendes Steueraufkommen bewirken sollen.
Eine Differenzierung des Hebesatzes der Grundsteuer B zwischen Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken erfolgt nicht.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden daher für das Jahr 2025 wie folgt festgesetzt:
• Grundsteuer A: | 380 v.H. | |
• Grundsteuer B: | 499 v.H. | |
• Gewerbesteuer: | 420 v.H. |
Die Festsetzung sonstiger städtischer Steuern, Gebühren und Beiträge ist nicht Teil der Haushaltssatzung, sondern erfolgt in hierfür eigenen Satzungen.
Änderungen der Gebührensätze für Abfall- und Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst sowie die Entwicklung der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer werden aber im Haushaltsplan erläutert.
Archiv Haushaltssatzungen
Nachfolgend sind die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der vergangenen Jahre in digitaler Form abrufbar. Haushaltspläne und Satzungen für frühere Zeiträume können nach Rücksprache mit dem Fachbereich Finanzen und Beteiligungen eingesehen werden.
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