Haushalt
Die Haushaltssatzung der Stadt Wassenberg für das Jahr 2024 wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 einstimmig beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält u. a. folgende Festlegungen für das Haushaltsjahr 2024:
- die Gesamtbeträge der Erträge und Aufwendungen
- die Gesamtbeträge der Kreditaufnahmen und -tilgungen
- die Steuerhebesätze für Grundsteuer und Gewerbesteuer
Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan, in dem alle geplanten Erträge, Aufwendungen und Investitionen im Planungszeitraum 2024 bis 2027 detailliert aufgeführt und erläutert sind.
Die städtische Haushaltsführung ist an die Festlegungen des Haushaltsplanes verbindlich gebunden. Ansprüche oder Verbindlichkeiten Dritter werden durch den Haushaltplan jedoch nicht begründet.
Haushaltssatzung 2024 (PDF, 8 MB) |
Erträge und Aufwendungen
In der Haushaltssatzung sind für das Jahr 2024 Erträge in Höhe von insgesamt rd. 48,917 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von insgesamt rd. 51,770 Mio. € vorgesehen, was einem geplanten Jahresfehlbetrag von rd. -2,853 Mio. € entspricht.
Die Haushaltsplanung umfasst auch die mittelfristige Planung für die Jahre 2025 bis 2027, für welche ebenfalls mit Jahresfehlbeträgen gerechnet werden muss.
Nach dem Auslaufen von Sonderreglungen zu den finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine ist es in der aktuellen Planung nicht mehr möglich, einen strukturell ausgeglichenen Haushalt darzustellen.
Die Fehlbeträge können jedoch aus dem Bestand der sog. Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts – dass die finanzielle Eigenständigkeit der Stadt wie bei vielen anderen Kommunen in NRW stark einschränken würde – besteht daher weiterhin nicht.
Laufende Aufwendungen sind im Jahr 2024 für folgende Bereiche vorgesehen:
20,744 Mio.€ | Umlagezahlungen an den Kreis Heinsberg und das Land NRW |
6,669 Mio. € | Schulwesen (Betty-Reis-Gesamtschule, 4 Grundschulen mit offenem Ganztagsschulangebot) |
4,913 Mio. € | Abwasserbeseitigung, Abfallentsorgung |
4,441 Mio. € | Straßenunterhaltung, Straßenbeleuchtung, Straßenreinigung und Winterdienst |
3,991 Mio. € | Innere Verwaltung, Stadtbetrieb |
2,132 Mio. € | Kindergärten, Spielplätze, Jugendeinrichtungen und Jugendförderung |
2,087 Mio. € | Sportstätten, Parkbad |
2,010 Mio. € | Soziale Einrichtungen, soziale Leistungen, Asylaufwendungen |
1,678 Mio. € | Grünflächen, Friedhofswesen |
1,614 Mio. € | Sicherheit und Ordnung, Feuerwehr |
1,491 Mio. € | Sonstige Bereiche (z.B. Kulturförderung, Bürgerhäuser, Bauverwaltung, Bauleitplanung) |
Investitionen
Mit der Haushaltssatzung 2024 wird das ambitionierte Investitionsprogramm der Stadt Wassenberg weiter fortgesetzt. Für den Planungszeitraum 2024 bis 2027 sind Investitionen in einer Höhe von insgesamt rd. 20,122 Mio. € vorgesehen.
Die Schwerpunkte des Investitionsprogramms liegen in den folgenden Bereichen:
5,025 Mio. € | Verkehrskonzept und Straßenausbaumaßnahmen (Wohnstraßen und Radwege) |
4,100 Mio. € | Erneuerung von Abwasserbeseitigungsanlagen |
1,657 Mio. € | Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen und Feuerwehrausstattung |
1,360 Mio. € | Erweiterung Grundschulzentrum Am Burgberg (2. Bauabschnitt u.a.) |
1,000 Mio. € | Um- und Ausbau Kath. Grundschule Myhl |
1,000 Mio. € | Bau und Erneuerung von Straßenbeleuchtungsanlagen |
0,945 Mio. € | Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf städtischen Gebäuden |
0,789 Mio. € | Erneuerung von Schulausstattung |
0,605 Mio. € | Um- und Ausbaumaßnahmen Betty-Reis-Gesamtschule |
0,600 Mio. € | Um- und Ausbau der Skater-Anlage (Restbetrag) |
0,400 Mio. € | Neubau, Umbau und Erweiterungen von Spielplätzen (Restbetrag) |
0,368 Mio. € | Erneuerung von Maschinen, technischen Anlagen und Fahrzeugen des Stadtbetriebs |
0,334 Mio. € | Ausbau der Digitalisierung der Grundschulen und der Gesamtschule (Restbetrag) |
0,212 Mio. € | Unterbringung von Asylsuchenden |
1,727 Mio. € | Sonstige Maßnahmen (z.B. Sportanlagen, Kindergärten, Friedhofserweiterung) |
Verschuldung
Die Stadt Wassenberg hat bislang letztmalig im Jahr 2012 eigene Kredite für Investitionen aufgenommen. Seitdem konnte die Verschuldung der Stadt trotz der umfangreichen Investitionen erheblich zurückgeführt werden.
Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine haben jedoch insgesamt zu einem erheblichen Rückgang der städtischen Liquidität geführt, so dass die geplanten Investitionen nicht mehr völlig ohne neue Kreditaufnahmen finanziert werden können. Im Haushaltsjahr 2024 ist daher die Aufnahme neuer Kredite für Investitionen in Höhe von rd. 3,125 Mio. € notwendig.
Steuern und Abgaben
Die erheblichen Mehrbelastungen im städtischen Haushalt u. a. auf Grund steigender Umlagezahlungen machen ab dem Jahr 2024 eine Anpassung der bisher im interkommunalen Vergleich äußerst niedrigen Hebesätze auf das im Gemeindefinanzausgleich NRW vorgesehene Niveau erforderlich.
Die Hebesätze für die Grundsteuer und Gewerbesteuer werden daher für das Jahr 2024 wie folgt festgesetzt:
• Grundsteuer A: | 260 v.H. | |
• Grundsteuer B: | 490 v.H. | |
• Gewerbesteuer: | 420 v.H. |
Nähere Informationen hierzu können Sie auch unserer Pressemitteilung entnehmen.
Die Festsetzung sonstiger städtischer Steuern, Gebühren und Beiträge ist nicht Teil der Haushaltssatzung, sondern erfolgt in hierfür eigenen Satzungen.
Änderungen der Gebührensätze für Abfall- und Abwasserbeseitigung, Straßenreinigung und Winterdienst sowie die Entwicklung der Hundesteuer und der Vergnügungssteuer werden aber im Haushaltsplan erläutert.
Archiv Haushaltssatzungen
Nachfolgend sind die Haushaltssatzungen und Haushaltspläne der vergangenen Jahre in digitaler Form abrufbar. Haushaltspläne und Satzungen für frühere Zeiträume können nach Rücksprache mit dem Fachbereich Finanzen und Beteiligungen eingesehen werden.